Fahrzeugbrief Teil 2

Veröffentlicht am March 29, 2025

Der Fahrzeugbrief Teil 2, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II, ist eines der wichtigsten Dokumente rund ums Auto. Er dient als Eigentumsnachweis und enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und dessen Besitzverhältnisse. Auch wenn er im Alltag seltener gebraucht wird als der Fahrzeugschein, ist er bei Kauf, Verkauf oder Anmeldung unerlässlich. In diesem Artikel erfährst Du, was genau im Fahrzeugbrief Teil 2 steht, wofür Du ihn brauchst – und was bei Verlust zu tun ist.

Was ist der Fahrzeugbrief Teil 2?

Der Fahrzeugbrief Teil 2 (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist ein amtliches Dokument, das den rechtmäßigen Eigentümer eines Kraftfahrzeugs ausweist. Er wird bei der Zulassung von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt und bleibt in der Regel im Besitz des Eigentümers, nicht im Fahrzeug.

Er ersetzt seit 2005 den früheren Fahrzeugbrief, wurde jedoch im Zuge der EU-weiten Vereinheitlichung umbenannt.

Wofür wird der Fahrzeugbrief Teil 2 benötigt?

Der Fahrzeugbrief Teil 2 ist notwendig bei:

  • Anmeldung eines Fahrzeugs

  • Ummeldung oder Halterwechsel

  • Fahrzeugverkauf

  • Technischen Änderungen am Fahrzeug (z. B. durch Tuning)

  • Beantragung eines Ersatzdokuments bei Verlust des Fahrzeugscheins

  • Verkauf oder Verschrottung des Fahrzeugs

Kurz gesagt: Ohne den Fahrzeugbrief Teil 2 ist keine rechtsgültige Änderung des Fahrzeugstatus möglich.

Welche Informationen enthält der Fahrzeugbrief Teil 2?

Der Fahrzeugbrief Teil 2 enthält:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

  • Hersteller, Fahrzeugtyp und Handelsbezeichnung

  • Datum der Erstzulassung

  • Technische Grunddaten (z. B. Fahrzeugklasse, Leistung, Hubraum)

  • Anzahl der Vorbesitzer (max. 6 Haltereinträge)

  • Name und Anschrift des aktuellen Halters

Wichtig: Obwohl der Halter im Fahrzeugbrief eingetragen ist, entspricht dieser nicht immer dem Eigentümer. Beispielsweise bei Leasingfahrzeugen ist der Leasinggeber Eigentümer, der Halter jedoch der Nutzer.

Was passiert bei Verlust des Fahrzeugbriefs?

Der Verlust des Fahrzeugbriefs Teil 2 ist ein ernstes Thema. Um Missbrauch zu verhindern, gelten bei der Neuausstellung strenge Vorgaben:

Notwendig sind:

  • Personalausweis

  • Fahrzeugschein (Teil 1)

  • Eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Prüfung durch die Zulassungsbehörde (Dauer: ca. 2 Wochen)

  • Kosten: meist zwischen 60 und 80 Euro

Während dieser Zeit darf das Fahrzeug in der Regel weiter gefahren werden, sofern der Fahrzeugschein (Teil 1) vorhanden ist.

Unterschied zum Fahrzeugschein Teil 1

Fahrzeugschein Teil 1 Fahrzeugbrief Teil 2
Muss im Auto mitgeführt werden Wird zu Hause aufbewahrt
Enthält technische Fahrzeugdaten Dient als Eigentumsnachweis
Für den laufenden Betrieb erforderlich Für Kauf, Verkauf, Zulassung notwendig

Fazit

Der Fahrzeugbrief Teil 2 ist ein zentrales Dokument für den rechtlichen Besitz eines Fahrzeugs. Ohne ihn kannst Du weder ein Fahrzeug zulassen noch verkaufen oder größere Änderungen eintragen lassen. Deshalb solltest Du ihn sicher aufbewahren – getrennt vom Fahrzeug – und im Verlustfall sofort handeln. Er ist der „Personalausweis“ Deines Autos, wenn es um Eigentum geht.

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